Testament
Eine rechtliche Beratung und Anleitung im Rahmen der Testamentserrichtung ist unerlässlich.
Ein Testament ist eine schriftliche Erklärung, an wen das zum Zeitpunkt des Todes vorhandene Vermögen übertragen werden soll. Diese Erklärung ist jederzeit widerruflich. Jedes Testament, das bei einem Notar hinterlegt ist, wird im Österreichischen Zentralen Testamentsregister registriert. Dadurch ist sichergestellt, dass Ihr letzter Wille im Todesfall aufgefunden wird.
Erb- und Pflichtteilsverzichte
Flankierend zu einer Übertragung von Vermögenswerten innerhalb einer Familie werden zur Vermeidung von möglichen Auseinandersetzung nach dem Ableben des Übertragenden regelmäßig Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge abgeschlossen.
Verlassenschaftsverfahren
Nach jedem Todesfall wird in Österreich automatisch vom Gericht ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Ziel ist, dass alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten abgewickelt werden und dass das Vermögen an die Erben ordnungsgemäß übertragen wird.
Als „Gerichtskommissär“ hilft der Notar den Beteiligten unabhängig und unparteiisch bei der Abwicklung des Verfahrens und informiert sie umfassend über ihre Rechte und Pflichten.
Wir begleiten Sie von der ersten Besprechung (Todesfallaufnahme) bis zur Beendigung des Verfahrens. Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung des Erbes, aber auch nach dem Ende des Verlassenschaftsverfahrens, z.B. bei Eintragung Ihres Eigentumsrechts im Grundbuch oder im Firmenbuch.
Gerne beraten und unterstützen wir Sie aber auch und vertreten Ihre Interessen als Erb- oder Pflichtteilsberechtigte im Rahmen eines anhängigen Verlassenschaftsverfahrens.